Wellensittich Forum

Wellensittich-Forum: Geheimtipp für alle, die Wellensittiche halten und lieben!

Neues Wellensittich-Forum, neues Glück: Ihr findet uns jetzt unter wellensittich.net (Hier ist nur noch das Archiv)

Autor Thema: ringlos  (Gelesen 7763 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Hailly

  • Gast
ringlos
« am: 03. Juli 2005, 09:23:00 »
Hallöli

Ich gesell mich auch mal unter die registrierten =)

Mein Männchen, 2jährig, dass ich von einer, die ihn als jungtier in einem zoofachhandel gekauft hat, geschenkt bekommen habe, hat keinen Ring.
Dürfen die in einem solchen Handel überhaupt ringlose Tiere verkaufen??
Und meine Chancen mit ihm zu züchten, stehen wohl seeeeehr auf Null, oder?? Also wegen den behördlichen sachen...

Danke schonmal für die Antworten

nessi79

  • Gast
ringlos
« Antwort #1 am: 03. Juli 2005, 09:33:00 »
Also es könnte durchaus sein, dass er seinen Ring verloren hat, denn eigentlich dürfen Zoohandlungen keinen Welli ohne Ring verkaufen. Deine Freundin hätte einen Zettel bekommen müssen, wo die Ringnummer vermerkt ist (so war das bei allen Wellis, die ich in Zoohandlungen gekauft habe) bzw. die Zoohandlung muss Unterlagen mit der Adresse deiner Freundin haben, auf denen auch die Ringnummer steht.

Ich würde also zu der Zoohandlung gehen und versuchen, die Nummer auf diesem Wege herauszubekommen. Man könnte den Welli dann nachberingen lassen.

Lotta-Carotta

  • Gast
ringlos
« Antwort #2 am: 03. Juli 2005, 09:35:00 »
Also, wenn das Tier aus dem Zoofachhandel stammt, MUSS er auf jeden Fall den gesetzlich vorgeschriebenen Ring haben, was aussagt, das er aus behördlich genehmigter Zucht stammt.

Vielleicht gibt es den Ring ja noch und er wurde nur von der Besitzerin entfernt, weil evtl. Verletzungen am Bein/ Fuß aufgetreten sind.

Wenn es den Ring also noch gibt, darfst Du mit ihm züchten (vorausgesetzt Du hast Die ZG, wenn Du aus D stammst), wenn nicht LEIDER nicht, da Du ja den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis nicht bringen kannst.

Hailly

  • Gast
ringlos
« Antwort #3 am: 03. Juli 2005, 09:45:00 »
Hey, ihr habt Recht. Die Ring- /Reg.-Nr. steht auf dem \"heimtier pass\" ~juuuubel~
Was muss ich denn jetzt machen? Zu dem Geschäft hingehen und sagen, ich möchte einen neuen Ring?  :D

Was passiert genau, wenn ich die Zuchtgenehmigung bekommen möchte? Sind da bestimmte ansprüche in Sachen haltung gefragt??

lg
Annika

Lotta-Carotta

  • Gast
ringlos
« Antwort #4 am: 03. Juli 2005, 10:00:00 »
Hey, das ist ja super!! Aufgrund der Ring-Nr. ist dann ja der Nachweis da und das Zoo-Geschäft muss sich dann mit dem entsprechenden Züchter in Verbindung setzen, der dann deinen Welli nachberingen kann.

Bezüglich der Zuchtgenehmigung gibt es hier im Forum (ganz oben) sehr ausführliche Infos.

Nur ganz kurz:

Du musst beim Veterinäramt deiner Stadt einen Antrag auf Zuchtgenehmigung stellen, eine Sachkundeprüfung ablegen mit den Schwerpunkten (Haltung, Zucht, Käfigung, Krankheiten - ganz speziell Psittakose, Psittakose-Verordnung, Tierseuchengesetz). Außerdem muß deine \"Zuchtanlage\" genehmigt werden sowie ein Quarantäneraum vorhanden sein, in denen bei evtl. Ausbruch von Psittakose deine erkrankten getrennt von den anderen untergebracht und versorgt werden.

Lotta-Carotta

  • Gast
ringlos
« Antwort #5 am: 03. Juli 2005, 10:04:00 »
Ach, habe was vergessen!! Du brauchst auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis und natürlich kostet das ganze auch noch etwas, bei mir etwa 50,- € und nach Erteilung der ZG brauchst Du dann die Ringe, ein Nachweisbuch und eine Ringschere. Hört sich viel an, ist aber alles gar nicht so schlimm! VIEL ERFOLG!

Hailly

  • Gast
ringlos
« Antwort #6 am: 03. Juli 2005, 10:14:00 »
Danke Lotta-Carotta für die Antwort.

Das klingt echt kompliziert irgendwie. Ich hab\' mich schon durch ein-zwei Fachbücher gewälzt, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich da so alles auf Anhieb wissen würde...:(
Quarantäneraum, damit sind so kleinere einzelkäfige gemeint, nicht? Das wäre kein Problem und ich denke, der Zuchtraum an sich auch nicht.
Aber 50 €??  :eek: Meine Eltern werden mir eins husten  :trauer:
Aber mal gucken. Vielleicht lassen sie sich erweichen, sofern ich alles andere erledige - nachberingung, erkundigung beim v-amt.. =)

Isabl

  • Gast
ringlos
« Antwort #7 am: 03. Juli 2005, 14:10:00 »
nein mit Quarantäneraum ist wirklich ein Raum gemeint, wo du kranke Wellensittiche haben kannst, getrennt von den anderen! ich weiß aber nicht was für Auflagen für eine Quarantäneraum gegeben sind!!

Hailly

  • Gast
ringlos
« Antwort #8 am: 05. Juli 2005, 13:45:00 »
Zitat
ich weiß aber nicht was für Auflagen für eine Quarantäneraum gegeben sind!!

Ich aber  :D Habe mich erkundigt (beim veterinäramt) und da meinte man, es muss ein Raum ohne Holz und unbetoniert (`???) sein. am besten seien Fliesen, weil der raum wasserdesinfektionsblabla sein muss.

Aber das ist total der Auwand, so alles, mit der zuchtgenehmigung. erstmal nachberingungsantrag stellen (also in meinem fall), zum Ordnungsamt, dann polizeiliches führungszeugnis und dann kommt erst die Brutstättenanschauung und die Prüfung.

Ist das bei euch auch so kompiziert gewesen, züchter?  :(

 

Datenschutz Erklärung ° Cookie Richtlinie ° Disclaimer ° Nutzungsbestimmungen Impressum