Hallo Bobby, also wenn man umzieht, muss die ZG zwar neu beantragt werden, aber die Prüfung muss man, glaube ich, nicht nochmal machen. Ich denke aber, dass dein Zuchtraum + Quarantäneraum dann wieder neu genehmigt werden müssen. Du schreibst, das Du mit 15 noch zu jung bist zum Züchten, das stimmt leider, denn dafür musst Du volljährig sein, aber warum fragst Du nicht deine Eltern. Vielleicht ist ja einer von den beiden bereit, die ZG zu beantragen und die Prüfung zu machen. Sooo schwer ist die Prüfung wirklich nicht...
Wegen des richtigen Zuchtalters deiner Henne kann ich nur sagen, dass es mit 4 Jahren höchste Eisenbahn wird mit dem Ansetzen. Ein bekannter Züchter von mir (züchtet allerdings Schauwellensittiche) erzählte mir mal, das bei ihm das max. Züchtalter bei Hennen bei 3 Jahren liegt.
Ich könnte mir aber bei den normalen \"Hans-Bubis\" vorstellen, dass es mit 4 vielleicht auch 5 Jahren immer noch geht...
Wer weiß da mehr darüber?? Würde mich persönlich auch interessieren! :wink: